Dieses Regelwerk gilt für alle Fraktionen auf SixV, legal wie illegal. Es ergänzt das allgemeine Regelwerk und geht auf fraktionsspezifische Situationen ein.
Mit dem Beitritt zu einer Fraktion akzeptierst du dieses Regelwerk vollständig. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen.
§1 Allgemeine Fraktionsregeln
1.1 Roleplay vor Gambo
Auf SixV Roleplay steht glaubwürdiges, abwechslungsreiches und faires Roleplay im Vordergrund.
Das gezielte Suchen, Provozieren oder Erzwingen von Schussgefechten ist untersagt.
Jede gewaltsame Handlung benötigt einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
Konflikte müssen sich aus dem Roleplay entwickeln.
Das absichtliche Eskalieren einer Situation, um andere Spieler zu bekämpfen, gilt als Gambo.
Jede Fraktion muss entsprechend ihrem Konzept und ihrer Rolle handeln.
Eine Niederlage ist zu akzeptieren und darf nicht automatisch zu einer Racheaktion führen.
1.2 Fraktionsverhalten
Fraktionen müssen sich entsprechend ihrer Rolle verhalten.
Eine Mafia soll beispielsweise organisiert und überlegt handeln, während das LSPD professionell und verhältnismäßig auftreten muss.
UnRP, sinnlose Provokationen und grundloses Stören anderer Fraktionen sind untersagt.
1.3 Fraktionssperre
Wer eine Fraktion verlässt, erhält eine Fraktionssperre von 3 Tagen.
Eine vorzeitige Aufhebung ist nur durch die Fraktionsverwaltung bei nachvollziehbarem RP-Hintergrund möglich.
1.4 Fraktionsverwarnungen
Sind mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem gemeinsamen Regelverstoß beteiligt, kann eine Fraktionsverwarnung ausgesprochen werden.
Bei drei gültigen Fraktionsverwarnungen kann die Fraktion aufgelöst werden.
1.5 Fraktionsverwaltung
Konflikte sollen möglichst innerhalb des Roleplays geklärt werden.
Die Fraktionsverwaltung greift ein, wenn Regelverstöße vorliegen oder keine angemessene Lösung gefunden werden kann.
Eine Supportbeschwerde darf frühestens zehn Minuten nach Abschluss der RP-Situation eingereicht werden. Als Beweismittel sind grundsätzlich Videoaufnahmen mit Bild und Ton vorzulegen.
§2 Legale Fraktionen und Staatsfraktionen
2.1 Allgemeines Verhalten
Legale Fraktionen und Staatsfraktionen müssen professionell, glaubwürdig und verhältnismäßig handeln.
Staatsbedienstete dürfen ihre Befugnisse nicht missbrauchen.
Grundlose Festnahmen, Durchsuchungen und Provokationen sind untersagt.
Die absichtliche Eskalation einer Situation gilt als UnRP.
Jeder Spieler muss eine angemessene Möglichkeit erhalten, auf Maßnahmen zu reagieren.
Die zahlenmäßige Überlegenheit darf nicht gezielt zur Einschüchterung oder zum Erzwingen von Schussgefechten eingesetzt werden.
2.2 LSPD: Polizeiliches Verhalten
Das LSPD ist verpflichtet, Einsätze nachvollziehbar und situationsgerecht durchzuführen.
Polizeiliche Maßnahmen benötigen eine nachvollziehbare Grundlage.
Nicht jede Beleidigung oder Provokation rechtfertigt eine Festnahme.
Beamte dürfen Tatverdächtige nicht absichtlich zu Regelverstößen provozieren.
Unnötige Gewalt und das gezielte Herbeiführen von Schussgefechten sind verboten.
Bei Festnahmen und Kontrollen muss angemessenes RP ermöglicht werden.
2.3 Schusswaffengebrauch
Schusswaffen stellen die höchste Eskalationsstufe dar.
Ein Schusswaffeneinsatz ist nur bei einer entsprechend schwerwiegenden Bedrohung gerechtfertigt.
Das bloße Flüchten rechtfertigt keinen Schusswaffeneinsatz.
Vor einer Schussabgabe ist grundsätzlich eine klare Warnung erforderlich, sofern die Situation dies zulässt.
Bei unmittelbarer akuter Gefahr kann eine vorherige Warnung entfallen.
Sobald die Bedrohung beendet ist, muss der Schusswaffeneinsatz eingestellt werden.
Das gezielte Erzwingen von Schussgefechten ist verboten.
2.4 Verfolgungsjagden
Verfolgungsjagden müssen glaubwürdig und fair ausgespielt werden.
Grundloses Rammen ist untersagt.
PIT-Manöver dürfen nur bei nachvollziehbarer Notwendigkeit und verhältnismäßiger Gefahrenlage durchgeführt werden.
Das absichtliche Zerstören von Fluchtfahrzeugen zur schnellen Beendigung einer Verfolgung ist verboten.
Schüsse auf flüchtende Fahrzeuge sind grundsätzlich untersagt, sofern keine unmittelbare erhebliche Gefahr besteht.
Schwere Unfälle müssen entsprechend ausgespielt werden.
2.5 Festnahmen und Durchsuchungen
Festnahmen benötigen einen nachvollziehbaren RP-Grund.
Durchsuchungen erfordern konkrete Verdachtsmomente oder eine entsprechende rechtliche Grundlage im RP.
Die Zugehörigkeit zu einer illegalen Fraktion allein rechtfertigt keine Festnahme.
Tatverdächtigen muss eine angemessene Möglichkeit gegeben werden, ihre Sicht darzustellen.
Unnötiges Hinauszögern von Festnahmen und Inhaftierungen ist untersagt.
Die maximale Haftstrafe beträgt weiterhin 200 Hafteinheiten.
2.6 Geiselnahmen und Raubüberfälle
Bei Geiselnahmen und Raubüberfällen stehen Verhandlungen und nachvollziehbares Roleplay im Vordergrund.
Das LSPD muss realistische Verhandlungen ermöglichen.
Ein sofortiges Stürmen ohne nachvollziehbare Gefahrenlage ist untersagt.
Forderungen müssen ernsthaft geprüft werden.
Das absichtliche Scheiternlassen von Verhandlungen zur Erzwingung einer Schießerei gilt als Gambo.
Eine Stürmung muss durch die konkrete Situation gerechtfertigt sein.
Beide Parteien müssen angemessen aufeinander reagieren.
Das Leben der Geiseln ist das höchste Gut und gilt es so gut wie möglich zu schützen.
2.7 Razzien
Razzien müssen durch ausreichende Beweise und einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund begründet sein.
Razzien dürfen nicht ausschließlich zur wirtschaftlichen Schädigung einer Fraktion dienen.
Wiederholte Razzien ohne neue Erkenntnisse sind untersagt.
Unbeteiligte Personen dürfen nicht grundlos in Maßnahmen hineingezogen werden.
Genehmigung, Sperrfrist und Höhe der Beschlagnahmung richten sich nach §6 Razzien und Beschlagnahmung.
2.8 LSMD: Medizinisches Roleplay
Das LSMD ist eine neutrale medizinische Fraktion.
Alle Spieler müssen unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit angemessen behandelt werden.
Das absichtliche Verweigern medizinischer Hilfe aufgrund persönlicher Konflikte ist untersagt.
Verletzungen müssen glaubwürdig ausgespielt werden.
Wiederbelebungen während aktiver Schussgefechte sind untersagt.
Medics dürfen nicht aktiv in Fraktionskonflikte eingreifen.
Medizinische Einsätze dürfen nicht zur Beschaffung von Informationen für andere Fraktionen missbraucht werden.
2.9 Legale Unternehmen
Legale Unternehmen müssen entsprechend ihrem Fraktionskonzept handeln.
Unternehmen sollen aktives ziviles Roleplay ermöglichen.
Sinnlose Provokationen und das gezielte Auslösen von Konflikten sind untersagt.
Mitarbeiter müssen ihre Tätigkeiten glaubwürdig ausspielen.
Unternehmen dürfen nicht ausschließlich als Tarnung für Gambo genutzt werden.
Illegale Nebentätigkeiten müssen mit den geltenden Server- und Korruptionsregeln vereinbar sein.
2.10 Korruption
Waffen- und Item-Korruption ist unter keinen Umständen erlaubt.
Informationen dürfen weitergegeben werden. Ausgenommen sind Führungsebenen, diese dürfen gar nicht korrupt sein.
§3 Illegale Fraktionen
3.1 Allgemeine Regeln
Illegale Fraktionen müssen glaubwürdiges kriminelles Roleplay betreiben.
Die maximale Mitgliederzahl beträgt weiterhin 20 Personen, wobei höchstens 15 Mitglieder gleichzeitig an gemeinsamen Fraktionsaktionen teilnehmen dürfen.
Das gezielte Suchen nach Schießereien ist untersagt.
Provokationen ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund sind verboten.
Die Zugehörigkeit zu einer gegnerischen Fraktion rechtfertigt keine Gewalt.
3.2 Eskalation und Gewalt
Konflikte müssen sich nachvollziehbar entwickeln.
Beleidigungen und kleinere Provokationen rechtfertigen keine Schießerei.
Eine Schussankündigung ist grundsätzlich erforderlich, sofern keine unmittelbar erkennbare akute Bedrohung vorliegt.
Das absichtliche Herbeiführen einer Schusssituation gilt als Gambo.
Das wiederholte Angreifen derselben Personen ohne neuen RP-Grund ist verboten.
3.3 Routen und Gebietsansprüche
Jede illegale Fraktion darf maximal zwei Routen beanspruchen.
Eine Routenbeanspruchung benötigt einen nachvollziehbaren RP-Grund.
Verhandlungen haben Vorrang vor gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Routenübernahmen müssen durch glaubwürdiges Roleplay entstehen.
Ein verpflichtendes Best-of-Three entfällt.
Für Labore und die dazugehörigen Routen gelten die Regeln aus §4.
3.4 Fraktionskonflikte
Fraktionskonflikte müssen auf nachvollziehbaren Ereignissen beruhen.
Kleine Streitigkeiten rechtfertigen keinen Fraktionskrieg.
Vor einer gewaltsamen Eskalation müssen grundsätzlich andere Konfliktlösungen versucht werden.
Das gezielte Provozieren anderer Fraktionen ist untersagt.
Ein Rückzug oder eine freiwillige Aufgabe ist eine zulässige RP-Entscheidung.
Eine Niederlage darf nicht unmittelbar durch eine grundlose Racheaktion beantwortet werden.
3.5 Base-Raids
Eine Fraktionsstürmung benötigt einen schwerwiegenden RP-Grund.
Maximal ein Base-Raid innerhalb von 24 Stunden.
Vor einer Stürmung müssen grundsätzlich Verhandlungen versucht werden.
Eine Stürmung darf nicht ausschließlich zur Erzwingung eines Schussgefechts dienen.
Wiederholte Provokationen und grundlose Angriffe sind untersagt.
Unbeteiligte Personen dürfen nicht gezielt in den Konflikt hineingezogen werden.
3.6 Forderungen
Forderungen müssen realistisch und verhältnismäßig sein.
Forderungen dürfen nicht ausschließlich zur Bereicherung oder Provokation gestellt werden.
Der Gegenseite muss eine angemessene Reaktionsmöglichkeit eingeräumt werden.
Ernsthafte Verhandlungen dürfen nicht absichtlich sabotiert werden.
Während laufender Verhandlungen darf keine Partei grundlos eskalieren.
3.7 Schussgefechte
Schussgefechte dürfen nur aus nachvollziehbaren RP-Situationen entstehen.
Das gezielte Suchen nach Schussgefechten ist verboten.
Nach einer Niederlage müssen die RP-Konsequenzen akzeptiert werden.
Eine Niederlage rechtfertigt keine sofortige Racheaktion.
Das wiederholte Angreifen derselben Fraktion ohne neuen RP-Hintergrund ist untersagt.
Die automatische Niederlage nach drei verlorenen Schussgefechten entfällt.
3.8 Fraktionskriege
Fraktionskriege stellen eine außergewöhnliche Eskalationsstufe dar.
Ein Krieg benötigt einen schwerwiegenden RP-Hintergrund.
Fraktionskriege müssen vorab durch die Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
Kriegszeiten und mögliche Kampfzonen müssen festgelegt werden.
Unbeteiligte Spieler dürfen nicht gezielt in den Konflikt hineingezogen werden.
§4 Labore & Routen
A. Grundregeln, Besitz & Verwaltung
4.1 Arten & Limit
Es gibt insgesamt 5 Labore (Weed, Heroin, Kokain sowie Waffentisch 1 und 2). Jede Bad-Fraktion hat das Recht auf Labore, darf jedoch höchstens 2 gleichzeitig besitzen. Es ist verboten, beide Waffentische gleichzeitig zu besitzen.
4.2 Verarbeitung & Routen
Die Verarbeitung von Weed, Heroin und Kokain findet ausschließlich in den jeweiligen Laboren statt (die alten Verarbeiter außerhalb existieren nicht mehr). Über das Labor erlangt die Fraktion zudem die Kontrolle über die dazugehörige Route.
4.3 Freie Labore
Gehört ein Labor aktuell keiner Fraktion, kann eine Bad-Fraktion dieses direkt vor Ort übernehmen, sofern sie die Kapazitäten (siehe 4.1) frei hat.
4.4 Aktivitätspflicht
Ein Labor wird automatisch wieder freigegeben, wenn 3 Tage lang nichts verkauft bzw. gebaut wurde oder in dieser Zeit nie mindestens 3 Mitglieder gleichzeitig online waren.
Zusatz Waffentisch: Ein Waffentisch ist zudem angreifbar, wenn in 3 Tagen weniger als 5 Waffen gebaut wurden.
4.5 Tablet-Verwaltung
Die Verwaltung erfolgt über die Tablet-App „Labore“. Dort finden sich Übersichten, Zugangspreise sowie Optionen zum Übertragen oder Freigeben von Laboren.
B. Zugang & Fremdnutzung („Einkaufen“)
4.6 Zugang für Nicht-Mitglieder
Personen, die nicht zur besitzenden Fraktion gehören, können sich am Eingang des Labors für 3 Tage in das System einkaufen.
4.7 Preise & Einnahmen
Die besitzende Fraktion legt den Preis für diesen Zugang fest. Die Einnahmen fließen direkt in die Fraktionskasse.
- Preisspanne Drogenlabore: 500 bis 10.000
- Preisspanne Waffentische: 10.000 bis 500.000
C. Voraussetzungen für einen Angriff
Ein Angriff erfordert zwingend mehrere Punkte einer Checkliste. Sollte diese erfüllt sein, könnt ihr sofort angreifen. Dieser Angriff wird direkt vor Ort gestartet und ist nur gültig, wenn zudem folgende Bedingungen erfüllt sind:
4.8 Zeitfenster
Angriffe sind täglich ausschließlich zwischen 18:30 und 23:00 Uhr erlaubt. Ausnahme: 35 Minuten vor und nach dem Serverrestart herrscht Angriffsverbot.
4.9 Personal & Limit
Auf beiden Seiten müssen mindestens 4 Mitglieder online sein. Jede Fraktion darf nur einen Angriff pro Tag durchführen. Keine Partei darf sich in einem anderen laufenden Laborkampf befinden.
4.10 Abklingzeiten (Cooldowns)
Ein Angriff ist untersagt, wenn eine der beteiligten Fraktionen eine aktive 45-minütige Ruhezeit hat oder die Angreifer für dieses spezifische Labor eine 3-Tages-Sperre besitzen.
D. Laborkampf: System & Mechaniken
4.11 Dimension & Dauer
Der Kampf startet sofort nach dem Angriff und dauert exakt 20 Minuten. Ab 100 Metern vor der Zone werden die Spieler in eine eigene Dimension verlegt und bleiben dort bis zum Ende. Nur Angreifer und Verteidiger können sich sehen.
4.12 Zonen- & Wertungssystem
- Es zählen nur Kills innerhalb der Zone. Der Beschuss von außerhalb der Zone bringt keine Punkte.
- Es gewinnt die Fraktion mit den meisten Punkten. Bei einem Gleichstand gewinnen automatisch die Angreifer.
- Zusatzregel Zonenrand: Das absichtliche Campen an der Randzone ist verboten.
4.13 Respawn & Ausstattung
Nach einem Tod spawnen Spieler nach 30 Sekunden am jeweiligen Sammelpunkt ihrer Seite mit einer vollen Weste neu. An den Drogenlaboren stehen am Sammelpunkt Kampffahrzeuge zur Verfügung.
4.14 UI & Scoreboard
Das System bietet ein eigenes Scoreboard mit Killfeed, Anzeige der Kills und Tode über der Minimap sowie einen eigenen Todesbildschirm.
4.15 Fairness & Roleplay
Der Angriff muss von beiden Seiten wahrgenommen werden (Schutz vor Raids währenddessen inklusive). Das Beleidigen bewusstloser Gegner zählt ausnahmslos als Baiting und ist verboten.
E. Abschluss des Angriffs & Cooldowns
4.16 Ende der Situation
Mit Ablauf der 20 Minuten ist der Laborkampf beendet, die Situation gilt als abgeschlossen und das Schießen ist sofort einzustellen.
4.17 Ruhezeit
Nach dem Kampf gilt für beide Fraktionen eine generelle Ruhezeit von 45 Minuten, in der keine weiteren Labor-Aktionen stattfinden dürfen.
4.18 Sperrfrist bei Niederlage
Verliert die angreifende Fraktion, erhält sie eine Sperre und darf dieses spezifische Labor für 3 Tage (72 Stunden) nicht erneut angreifen.
§5 Gemeinsame Konflikt- und Anti-Gambo-Regeln
5.1 Gleichbehandlung
Für legale und illegale Fraktionen gelten dieselben grundlegenden RP- und Eskalationsregeln.
Keine Fraktion erhält aufgrund ihrer Rolle automatisch das Recht, eine Situation zu gewinnen.
5.2 Verhältnismäßigkeit
Die Eskalation muss zur jeweiligen Situation passen.
Nicht jede Provokation rechtfertigt Gewalt. Vor dem Einsatz von Schusswaffen müssen grundsätzlich angemessene RP-Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
5.3 Verhandlungen
Ernsthafte Verhandlungsangebote müssen im Roleplay berücksichtigt werden.
Keine Partei ist verpflichtet, jeder Forderung nachzugeben. Das absichtliche Erzwingen einer Schießerei durch grundlose Sabotage von Verhandlungen ist jedoch untersagt.
5.4 Niederlagen und Konsequenzen
Alle Fraktionen müssen Niederlagen und deren nachvollziehbare RP-Konsequenzen akzeptieren.
Das sofortige Einleiten einer Racheaktion ohne neue RP-Grundlage ist verboten.
5.5 Sanktionen bei Gambo
Verstöße gegen die Anti-Gambo-Regeln können abhängig von Schwere, Häufigkeit und Vorgeschichte geahndet werden.
Mögliche Maßnahmen sind ein klärendes Gespräch, eine Verwarnung, eine Fraktionsverwarnung oder bei schweren beziehungsweise wiederholten Verstößen weitergehende Maßnahmen durch das Serverteam.
§6 Razzien und Beschlagnahmung
6.1 Grundsätze der Durchsuchung
Das Police Department (PD) ist ermächtigt, zur Aufklärung von Straftaten und zur Zerschlagung krimineller Strukturen Razzien gegen Gruppierungen, Gangs oder Familien durchzuführen.
Voraussetzung für jede Razzia ist eine ausermittelte Aktenlage, die einen hinreichenden Tatverdacht rechtfertigt.
Nach einer erfolgreichen Razzia gilt für die betroffene Fraktion eine strikte Sperrfrist von drei Tagen, in der keine erneute Razzia gegen sie stattfinden darf.
Das gepanzerte Einsatzfahrzeug „Police Insurgent“ darf ausschließlich für offizielle Razzien ausgeparkt und verwendet werden.
6.1.1 Fraktionsverwaltungs-Klausel
Bei anhaltenden Ausschreitungen oder Eskalationen (im Sinne der Stufe 2/3) einer Fraktion nach einer erfolgten Razzia kann das PD bei der Fraktionsverwaltung einen Antrag stellen. Bei Bewilligung dürfen, unabhängig von der laufenden Sperrfrist, weitere Razzien gegen diese Fraktion durchgeführt werden.
6.2 Stufensystem der Beschlagnahmung
Bei der Sicherung eines Fraktionslagers unterliegt ein prozentualer Anteil des Bestandes der staatlichen Beschlagnahmung. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Straftaten:
Stufe 1 (0 % bis 10 %): Gilt bei fortgesetzten, kleineren bis mittleren Delikten (z. B. organisierter Straßenhandel, geringfügige Erpressung, illegale Straßenrennen mit Gang-Bezug).
Stufe 2 (10 % bis 20 %): Gilt bei schwerwiegenden Straftaten (z. B. einfache Banküberfälle, Geiselnahmen, groß angelegter Waffenhandel, gezielte Angriffe auf Beamte).
Stufe 3 (20 % bis 30 %): Gilt bei Schwerstkriminalität und Terrorismus (z. B. Überfälle auf die Staatsbank, massenhafte Geiselnahmen, schwere Anschläge auf staatliche Einrichtungen).
6.3 Genehmigungen und Zuständigkeiten
Razzien der Stufen 1 und 2 können durch die Führungsebene des Police Departments eigenverantwortlich angeordnet werden.
Für Razzien der Stufe 3 gilt ein absoluter Genehmigungsvorbehalt. Diese dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Genehmigung der Fraktionsverwaltung gestartet werden.
6.4 Festsetzung der exakten Entnahmemenge
Der exakte Prozentsatz der entnommenen Güter wird innerhalb der vorgegebenen Spanne der jeweiligen Stufe nach dem Zufallsprinzip ermittelt (Zufallsgenerator/Auswürfeln).
Das Police Department ist strikt an den zufällig ermittelten Wert gebunden. Eine eigenmächtige Auf- oder Abrundung ist unzulässig.
Bei Razzien der Stufe 3 ist der Zufallswert aus Gründen der Transparenz im Beisein oder unter Aufsicht eines Mitglieds der Fraktionsverwaltung zu ermitteln.